Diên Hông – Gemeinsam unter einem Dach e.V.
Nach den rassistischen Ausschreitungen 1992 in Lichtenhagen beschlossen die in Rostock lebenden Vietnames*innen, ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und den Kontakt zu deutschen Einwohner*innen von Rostock zu suchen und zu gestalten. 1992 gründeten sie den Verein Diên Hông – Gemeinsam unter einem Dach e.V., in dem die vietnamesische Kultur auch heute noch eine besondere Rolle spielt. Bei Diên Hông e.V. engagieren sich Menschen verschiedener Herkunft und gestalten Angebote, die sich an Zugewanderte und Einheimische richten.
Der Verein Diên Hông engagiert sich für ein besseres Zusammenleben und für Chancengleichheit in und um Rostock. Besondere Schwerpunkte des Engagements liegen in der sprachlichen Qualifizierung, der sozialen Integration Zugewanderter, in der Begegnung von Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund, in der interkulturellen Bildung und Öffnung sowie in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit mit besonderem Bezug zum Land Vietnam.
Diên Hồng – Cùng chung một mái nhà
Sau cuộc bạo động năm 1992 ở Lichtenhagen- Rostock, những người Việt ở Rostock đã quyết định cùng nhau thành lập hội Diên Hồng. Mục đích chính của hội là tự giúp đỡ lẫn nhau trong cuộc sống, giữ gìn và giới thiệu văn hóa Việt Nam, quan trọng hơn cả là thúc đẩy quá trình hòa nhập và xây dựng mối quan hệ với người dân địa phương tại Rostock. Ngày nay sự phát triển của hội không chỉ dừng lại ở việc giúp đỡ người Việt, mà còn giúp đỡ những người dân nhập cư từ các nước khác, cũng như người địa phương.
Một cuộc sống ôn hòa, bình đẳng giữa người Đức, người Việt và những người nước ngoài khác là phương hướng chính đề ra trong điều lệ hoạt động của hội. Đào tạo nghề nghiệp, dạy tiếng Đức cho những người nước ngoài ở khu vực địa phương, giúp đỡ thúc đẩy quá trình hòa nhập của người nhập cư, tổ chức những cuộc trao đổi gặp gỡ giữa người nước ngoài và người địa phương cũng như phát triển giáo dục chính trị với Việt Nam đều thuộc vào những mục tiêu của hội.
Leitbild
Wer wir sind
Diên Hông – Gemeinsam unter einem Dach e.V. wurde 1992, zwei Monate nach den rassistischen Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen, von Vietnames*innen und einheimischen Unterstützer*innen gegründet.
Unser Verein ist heute nicht nur Ansprechpartner für Zugewanderte aller Herkunftsländer, sondern Akteur und Partner im Bereich der Integrationsarbeit sowie der interkulturellen Bildung und Öffnung im Raum Rostock sowie im Land Mecklenburg-Vorpommern.
Der Verein ist gemeinnützig tätig und unabhängig von politischen Parteien, Kirchen und Religionsgemeinschaften.
Was wir erreichen wollen
Mit unserer Arbeit möchten wir einen Beitrag für den Aufbau einer vielfältigen und weltoffenen Gesellschaft leisten, in der Chancengerechtigkeit und gleichberechtige Teilhabe zwischen Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund gewährleistet sind.
Im Einzelnen möchten wir
• Zugewanderte befähigen, sich in der Aufnahmegesellschaft zu orientieren und selbstbestimmt zu handeln,
• die Arbeits- und Lebensperspektiven von Zugewanderten fördern, sie auf Anforderungen des Arbeitsmarktes vorbereiten und ihre Chancen für die Integration in den Arbeitsmarkt durch den Ausbau unterschiedlicher sozialer, sprachlicher und fachlicher Kompetenzen verbessern,
• vorurteilbewusstes, diskriminierungskritisches und diversitätsorientiertes Denken und Handeln von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund fördern,
• Jugendliche und Erwachsene für verschiedene Formen von Diskriminierung sensibilisieren und sie bekämpfen,
• das Verständnis für Migrations- und Integrationsprozesse in der Bevölkerung insbesondere im Hinblick auf die postmigrantische Gesellschaft fördern und
• das Bewusstsein für die Situation in Transformations- und Entwicklungsländern sowie für Aspekte nachhaltiger Entwicklung stärken und zur nachhaltigen Entwicklung des Landes Vietnam beitragen.
Über welche Ressourcen wir verfügen
In unserem Verein engagieren sich Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen haupt- und ehrenamtlich. Die kulturelle Vielfalt unseres Teams verstehen wir als besondere Ressource, um die Grundgedanken unserer Projekte in der täglichen Arbeit zu leben, zu reflektieren und weiterzuentwickeln.
Wir sind in ein breit gefächertes Netzwerk von Institutionen eingebunden. Kontinuierlich arbeiten wir mit verschiedensten Partnern aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zusammen, um unsere Angebote entsprechend dem aktuellen Bedarf zu gestalten.
Was unser Handeln leitet
Das Handeln der Mitwirkenden unseres Vereins ist geleitet durch
• den Respekt vor der Würde eines jeden Menschen
• gegenseitiges Verständnis und gegenseitige Wertschätzung
• Offenheit, Toleranz und den Willen zu einer positiven Verständigung
• das Selbstverständnis als lernende Organisation und
• den Grundgedanken des lebenslangen Lernens, insbesondere des globalen und interkulturellen Lernens.
Unser Angebotsspektrum basiert auf langjährigen Erfahrungen und wird im stetigen Austausch mit Teilnehmenden, Interessent*innen sowie Kooperations- und Netzwerkpartner*innen weiterentwickelt.
Unsere Aktivitäten und Angebote zielen auf Nachhaltigkeit ab. Bei ihrer Konzipierung berücksichtigen wir aktuelle und zu erwartende gesellschaftliche Tendenzen und Veränderungen.
Dieses Leitbild wurde von allen Mitarbeitenden und Vorstandsmitgliedern entwickelt und bildet den Orientierungs- und Handlungsrahmen für alle in unserem Verein Tätigen.
Zuletzt aktualisiert: Mai 2024.
Personal und Organisationsstruktur
Ansprechpartnerinnen:
SprInt Rostock
Dr. Vu Thanh Van (Projektkoordinatorin)
Tel.: 0381 769 83 05
E-Mail: sprint-rostock(at)dienhong.de
Netzwerk für Sprachmittlung in MV
Susanne Düskau (Projektkoordinatorin)
Tel.: 0381 769 83 05
E-Mail: sprachmittlung-mv(at)dienhong.de
Allgemeine und politische Weiterbildung
Dr. Vu Thanh Van (Projektkoordinatorin)
Tel.: 0381 210 54 557
E-Mail: bildung(at)dienhong.de
Integrationskurse
Viktoryia Yepanchyntseva (Kurskoordinatorin)
Tel.: 0381 210 54 558
E-Mail: integrationskurse(at)dienhong.de
Organisationsstruktur
Stand: 01.10.2024
Das Organigramm als PDF herunterladen
Vorstand
Vorstandsvorsitzender:
Herr Nguyen Duy Long
Vorstandsmitglieder:
Frau Susanne Düskau
Frau Doan Hoang Mai
Herr Nguyen Van Hoa
Frau Dr. Vu Thanh Van
Freistellungsbescheid
Datum des Freistellungsbescheides für die Jahre 2017 bis 2019 zur Körperschafts- und Gewerbesteuer des Finanzamtes Rostock: 15.01.2021
Satzung
Diên Hông — Gemeinsam unter einem Dach e.V.
Satzung
§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein trägt den Namen „Diên Hông — Gemeinsam unter einem Dach“ e.V. und hat seinen Sitz in Rostock.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Zwecke und Aufgaben des Vereins
Zwecke des Vereins sind die Förderung
• der Völkerverständigung, internationaler Gesinnung und der gegenseitigen Akzeptanz von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft, Staatsangehörigkeit oder ethnischer Zugehörigkeit und somit des Abbaus von Aggression, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit,
• der Jugendhilfe,
• der rassismuskritischen Erziehung und interkulturellen Bildung sowie der beruflichen Bildung,
• der entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationsarbeit,
• des Problembewusstseins für die sozialen, ökologischen und ökonomischen Bedingungen in Vietnam sowie anderen Transformations- und Entwicklungsländern allgemein.
Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch
• Förderung des gegenseitigen Kennenlernens nichtdeutscher und deutscher Bürgerinnen und Bürger sowie des Austausches ihrer Kulturen,
• Förderung der Selbsthilfe und der beruflichen und sozialen Integration von Migrantinnen, Migranten und Mitgliedern ethnischer Minderheiten in Deutschland,
• Förderung der kulturellen Identität von Migrantinnen, Migranten und Mitgliedern ethnischer Minderheiten in Deutschland,
• das Durchführen von Bildungsveranstaltungen, Workshops, Gesprächskreisen sowie Medien- und Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Bewusstseins für die Bedürfnisse von Transformations- und Entwicklungsländern, insbesondere von Vietnam,
• die Vertretung der durch diese Aktivitäten definierten Interessen und Positionen in den Bereichen der Entwicklungshilfe und Völkerverständigung gegenüber staatlichen Organen auf Landes- und Bundesebene sowie gegenüber internationalen Organisationen.
Der Verein ist unabhängig von politischen Parteien, Kirchen und Religionsgemeinschaften.
§ 3
Gemeinnützigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ (§§ 52 ff. AO) der Abgabenordnung.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
§ 4
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede voll geschäftsfähige natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Über den schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.
Es wird von den Mitgliedern ein Mitgliedsbeitrag erhoben, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung bestimmt wird. Dieser ist zu Beginn des Geschäftsjahres (bis zum 31. März) fällig.
Die Mitgliedschaft geht verloren
a.) durch Tod oder – bei juristischen Personen – Auflösung,
b.) durch Austritt; der Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen und ist bei juristischen Personen nur mit einer Frist von sechs Monaten möglich,
c.) durch förmlichen Ausschluss, der nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen kann, soweit (d) nicht angewandt wird,
d.) durch förmlichen Ausschluss auf Beschluss des Vorstandes, falls ein Mitglied mehr als 12 Monate im Beitragsrückstand ist.
Wird c.) oder d.) angewandt, so muss das betroffene Mitglied vor Ausschluss durch den Vorstand angehört werden. Der Termin für die Anhörung wird dem Mitglied zwei Wochen vorab schriftlich oder mündlich mitgeteilt.
e.) Die Pflicht zur Zahlung fälliger Beiträge wird durch das Erlöschen der Mitgliedschaft nicht berührt.
Die Mitgliederversammlung oder der Vorstand kann die Ehrenmitgliedschaft verleihen. Ehrenmitglieder sind nicht stimmberechtigt, es sei denn, sie besitzen auch die ordentliche Mitgliedschaft.
§ 5
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
• die Mitgliederversammlung,
• der Vorstand.
§ 6
Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei, maximal aus fünf Mitgliedern. Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB durch den Vorstand vertreten. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Die Amtszeit des Vorstands beträgt drei Jahre. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, ist bei der nächsten Mitgliederversammlung für dessen Platz im Vorstand eine Neuwahl durchzuführen. In der Zwischenzeit arbeitet der Restvorstand weiter, soweit er noch aus zwei Mitgliedern besteht. Der Restvorstand kann für diese Zwischenzeit ein Vereinsmitglied als neues Vorstandsmitglied kooptieren.
Der Vorstand bleibt bis zur Entlastung im Amt. Kommt danach kein Vorstand zustande, so bleibt der alte Vorstand kommissarisch bestehen, bis die Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand wählt.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch diese Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
Zu den Vorstandssitzungen ist ordnungsgemäß einzuladen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn drei Mitglieder anwesend sind. Er beschließt mit einfacher Mehrheit; Stimmengleichheit gilt als Ablehnung einer Änderung des status quo ante. Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren und die Niederschriften aufzubewahren.
Der Vorstand kann Aufgaben delegieren und eine/n Geschäftsführer/in mit der Führung der laufenden Geschäfte sowie mit der Wahrnehmung von Aufgaben des Vereins beauftragen, die/der den Verein nach § 30 BGB vertritt.
§ 7
Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal jährlich einzuberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unverzüglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder mindestens ein Drittel der Mitglieder die Einberufung verlangt. Die Einberufung ist den Mitgliedern zwei Wochen im Voraus unter Beifügung einer Tagesordnung schriftlich mitzuteilen. Hat die Mitgliederversammlung über einen Antrag zur Auflösung des Vereins zu entscheiden, muss die Einberufung den Mitgliedern vier Wochen im Voraus schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitgliederversammlung beschließt über alle ihr zur Beschlussfassung vorliegenden Anträge. Unter anderem
• wählt sie den Vorstand,
• entlastet sie den Vorstand nach Vorlage der Tätigkeits- und Haushaltsberichte,
• setzt sie die Höhe der Mitgliedsbeiträge fest,
• entscheidet sie über den Ausschluss eines Mitgliedes nach §4 (c),
• beschließt sie Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins.
Der Vorstand leitet die Mitgliederversammlung. Über den Verlauf, insbesondere über die gefassten Beschlüsse, ist ein Protokoll anzufertigen, das von der/dem Versammlungsleiter/in und der/dem Protokollführer/in zu unterzeichnen ist.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ein Drittel der ordentlichen Mitglieder anwesend ist. Jedes Mitglied hat eine Stimme, die bei Abwesenheit vor der Mitgliederversammlung schriftlich auf ein anderes stimmberechtigtes Mitglied übertragen werden kann. Ein Mitglied kann höchstens zwei Stimmen abgeben. Ergibt sich keine Beschlussfähigkeit, kann eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden, die unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig ist. In der Einladung zur neuen Mitgliederversammlung ist darauf hinzuweisen.
§ 8
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, soll so hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung soll eine angemessene Regelung treten, welche soweit rechtlich möglich dem am nächsten kommt, was nach Sinn und Zweck dieser Satzung gewollt ist.
Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 24.10.1992 errichtet und zuletzt von der Mitgliederversammlung am 17. November 2019 geändert.
Diên Hông – Gemeinsam unter einem Dach e.V.
Waldemarstraße 33
18057 Rostock
E-Mail: info@dienhong.de
Telefon: 0381 76 89 972
Fax: 0381 76 89 971